Wahlen

Wahlen

Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der Demokratie und soll sicherstellen, dass die Volkssouveränität gewahrt bleibt. Das Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten. Davon zu unterscheiden ist das Stimmrecht.
Man unterscheidet zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht: Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Personen mit passivem Wahlrecht dürfen kandidieren und gewählt werden. Bei öffentlichen Wahlen in heutigen Demokratien besitzt meist derselbe Personenkreis beide Rechte gleichzeitig.Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Wahlberechtigten, bei einer Wahl zu wählen. Wählen darf, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bürger demokratisch regierter Staaten haben das Recht, bis einige Tage vor der Wahl in dieses Einblick zu nehmen. Fehlt ihr Name, können sie die Aufnahme in das Verzeichnis beantragen. (Quelle: Wikipedia)

Für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist in der Regel erforderlich:

Wohnsitz in der betreffenden Verwaltungseinheit, Mindestalter (derzeit sind das vereinzelt 16, meistens 18 Jahre) und das Fehlen von Ausschlussgründen (zum Beispiel für Menschen, mit geistiger Behinderung oder die sich wegen einer Straftat in psychiatrischer Unterbringung befinden). 
Bei Verhinderung am Wahltag können Wahlberechtigte die Unterlagen für die Briefwahl anfordern oder eine amtliche Berechtigung (die sog. Wahlkarte), um in einem beliebigen anderen Wahllokal der nächstgrößeren Verwaltungseinheit abstimmen zu können.
Nach Art. 29 der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ muss das Wahlrecht auch die gleichberechtigte Wahlmöglichkeit von Menschen mit Behinderungen sicherstellen.


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