Kommunales Förderprogrammm

Kommunales Förderprogramm

Die Gemeinde Ahorn gewährt seit 2014 für Investitionen zur Sanierung, Modernisierung, Umbau und Neubau Zuwendungen, um Gebäude sowie Brachen in allen Gemeindeteilen zu revitalisieren. 
Damit soll eine großflächige Ausweisung von Neubaugebieten und eine Verödung der Altorte verhindert werden.


Eine Förderung kann unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen gewährt werden:

Die Förderung gliedert sich in zwei Varianten.

  • Variante 1: grundlegende Sanierung nach Eigentumswechsel
  • Variante 2: barrierefreier Umbau, bei dem kein Eigentumswechsel zwingend vorliegen muss, der Zeitpunkt des Eigentumswechsels ist die Eintragung ins Grundbuch


Räumlicher Geltungsbereich

nach § 1 Förderrichtlinie