Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

  • Kurzbeschreibung

    Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

  • Beschreibung

    Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.


Zuständige Abteilungen