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Starkregen
Schadensmeldungen zur Aufnahme in das Soforthilfeprogramm
Nachdem der Landkreis Coburg bislang noch keine Berücksichtigung im Hochwasser-Soforthilfe-Programm des Freistaates Bayern gefunden hat, möchte sich das Landratsamt Coburg dafür einsetzen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ebenfalls eine Entschädigung erhalten.
Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken soll der Landkreis Coburg die Schäden konkret benennen. Deshalb der Aufruf: Sollten Sie von den Starkregenereignissen betroffen gewesen sein, werden Sie gebeten, den oder die Schäden in der Schadensmeldung (s. pdf-Datei) einzutragen und bis Freitag, den 27.08.2021 per Post an die Gemeindeverwaltung Ahorn, Hauptstraße 40, 96482 Ahorn oder per Mail an info@ahorn.de zu senden.
Nach entsprechender Schadensermittlung wird das Ergebnis aller Städte und Gemeinden des Landkreises an die Regierung von Oberfranken weitergeleitet, diese wird sich dann mit dem Bayerischen Finanzministerium in Verbindung setzen um eine Aufnahme des Landkreises Coburg in das Soforthilfeprogramm zu erwirken.
Anliegend erhalten Sie außerdem die Richtlinie über die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers im Juli 2021 zur Kenntnis.