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iNITIATIVE rODACHTAL
Aktion 5 für 500
Im Jahr 2021 stehen nun insgesamt 100.000 € für Kleinprojekte zur Verfügung. 90.000 € davon sind Fördermittel, 10.000 € kommen von den beteiligten Städten und Gemeinden. Vereine, Einrichtungen oder Zusammenschlüsse von Privatpersonen folgender Städte und Gemeinden sind nun aufgerufen ihre Ideen und Projekte einzureichen: Ahorn, Bad Rodach, Itzgrund, Seßlach und Weitramsdorf.
Die Kosten pro Projekt müssen mindestens 1.000 € netto betragen und dürfen 20.000 € netto nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt 80% der Nettokosten, maximal jedoch 10.000 €. Voraussetzung, den Zuschuss zu erhalten ist, dass sich mindestens fünf Personen für das Projekt engagieren und 20% der Projektkosten als Eigenanteil aufgebracht werden können.
Gefördert werden Projekte, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Teilnahmebedingungen und Bewerbungsunterlagen stehen zum Download bereit unter:
www.5-fuer-500.de.
Bewerbungszeitraum für die Projekte: ab sofort bis 05. April 2021, 12:00 Uhr
- Bewerbungen bitte postalisch an folgende Adresse senden: Initiative Rodachtal e. V., Markstraße 33, 98663 Ummerstadt oder per E-Mail an: post@initiative-rodachtal.de
- Die Projekte müssen bis zum 24. September 2021 umgesetzt sein!
Die Initiative Rodachtal e.V. freut sich auf viele gute Ideen und Einsendungen, weist aber darauf hin, dass jeder Projektantragsteller selbst für die Einhaltung der aktuellen, rechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist, die im Rahmen der Corona-Pandemie bestehen!
Hinweis:
Das Regionalbudget steht der Initiative Rodachtal e.V. auf Basis eines Bescheids des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken vom 14.01.2021 sowie den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (Finr-LE) steht der Initiative Rodachtal e.V. für das Jahr 2021 nun ein Regionalbudget von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung!
Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.